Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind in Deutschland unter einer klaren Bedingung steuerfrei: Sie müssen das Gold länger als ein Jahr besitzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
- Innerhalb eines Jahres gilt der persönliche Einkommensteuersatz.
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt.
- Bewahren Sie Ihre Kaufbelege auf.
Die Spekulationsfrist
Physisches Gold im Privatvermögen gilt steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Das gilt für Gold und Silber gleichermaßen. Wann Ihre Frist endet, zeigt der Rechner.
Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufen Sie früher, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Abgeltungsteuer gilt hier nicht. Bleibt die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr unter 1.000 Euro, bleibt sie steuerfrei. Diese Freigrenze gilt seit 2024. Erreicht der Gesamtgewinn 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Verluste
Verluste aus einem Verkauf innerhalb der Frist können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Welche Münzen zuerst verkauft werden
Wer zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat, sollte seine Belege sauber zuordnen, damit sich nachweisen lässt, welche Stücke wie lange gehalten wurden. Eine einfache Liste mit Kaufdatum, Produkt und Preis hilft. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Steuerberater.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Quellen
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Haltefrist ausrechnen
Der Rechner zeigt, ab welchem Tag ein Verkauf steuerfrei ist.