Der Besitz von Gold muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Relevant wird es erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der reine Besitz von Gold ist nicht anzugeben.
- Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres gehören in die Anlage SO.
- Bei weniger als 1.000 Euro Gesamtgewinn im Jahr bleibt alles steuerfrei (Freigrenze).
- Verkäufe nach mehr als einem Jahr sind steuerfrei und nicht anzugeben.
Wann Sie Gold angeben müssen
Physisches Gold im Privatvermögen fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Anzugeben sind nur Verkäufe, bei denen zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr oder weniger liegt. Wann Ihre Frist endet, zeigt der Rechner.
Die Anlage SO
Gewinne und Verluste aus solchen Verkäufen tragen Sie in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ein. Anzugeben sind Kaufdatum, Verkaufsdatum, Kauf- und Verkaufspreis sowie eventuelle Kosten wie Versand oder Gebühren.
Die Freigrenze
Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Erreicht der Gesamtgewinn 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Belege aufbewahren
Bewahren Sie Rechnungen und Ankaufsbelege sorgfältig auf. Sie belegen Kaufdatum und Preis und damit die Haltedauer.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Quellen
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Haltefrist ausrechnen
Der Rechner zeigt, ab welchem Tag ein Verkauf steuerfrei ist.