Wer in Deutschland Goldmünzen oder Goldbarren kauft, zahlt in der Regel keine Mehrwertsteuer. Grundlage ist die Sonderregel für Anlagegold.
Das Wichtigste in Kürze
- Anlagegold ist nach § 25c UStG umsatzsteuerfrei.
- Barren brauchen einen Feingehalt von mindestens 995/1000.
- Münzen brauchen mindestens 900/1000, müssen nach 1800 geprägt und gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein.
- Silber, Platin und Palladium fallen nicht unter diese Regel.
Was als Anlagegold gilt
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwei Gruppen:
- Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
- Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Alle großen Anlagemünzen wie Krügerrand, Maple Leaf, Philharmoniker, Känguru und Britannia erfüllen diese Bedingungen.
Warum es diese Regel gibt
Gold wird steuerlich wie eine Finanzanlage behandelt. Die Befreiung beruht auf einer EU-weiten Regelung und gilt deshalb ähnlich in allen Mitgliedstaaten.
Was für Silber gilt
Für Silber gibt es keine vergleichbare Befreiung. Silberbarren kosten 19 % Mehrwertsteuer, viele Silbermünzen werden differenzbesteuert verkauft. Details im Artikel Silber und Mehrwertsteuer.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Quellen
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Mehrwertsteuerfreie Goldunzen
Alle Goldunzen in unserer Datenbank erfüllen die Bedingungen für Anlagegold.
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