Edelmetallhändler gehören zu den Unternehmen, die das Geldwäschegesetz besonders in die Pflicht nimmt. Für Käufer bedeutet das klare Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Barzahlungen ab 2.000 Euro muss der Händler Ihre Identität feststellen.
- Darunter ist ein anonymer Barkauf im Ladengeschäft möglich.
- Beim Onlinekauf werden Name und Lieferadresse immer erfasst.
- Das bewusste Aufteilen von Käufen, um die Grenze zu umgehen, ist unzulässig.
Die Grenze von 2.000 Euro
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Edelmetallhändler die Identität ihrer Kunden feststellen, wenn diese bar 2.000 Euro oder mehr bezahlen. Zuvor lag die Grenze bei 10.000 Euro. Dazu wird ein gültiger Ausweis vorgelegt und dokumentiert.
Was mit den Daten passiert
Der Händler bewahrt die Daten mehrere Jahre auf. Eine Meldung an Behörden erfolgt nur bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, nicht automatisch bei jedem Kauf.
Onlinekauf
Beim Kauf im Internet sind Sie ohnehin nicht anonym: Der Händler braucht Name und Lieferadresse und erhält Zahlungsdaten. Ab bestimmten Beträgen verlangen Händler zusätzlich eine Identifizierung.
Kein Umgehen
Wer Käufe bewusst aufteilt, um unter der Grenze zu bleiben, handelt rechtswidrig. Händler sind verpflichtet, verdächtige Muster zu melden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Quellen
- § 10 GwG, Allgemeine Sorgfaltspflichten (Schwelle für Edelmetallhändler: Barzahlungen ab 2.000 Euro)
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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