Gold lässt sich als Münze oder Barren kaufen, aber auch als Wertpapier über die Börse. Steuerlich und beim Risiko gibt es dabei wichtige Unterschiede.
Das Wichtigste in Kürze
- Physisches Gold ist nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei und hat kein Emittentenrisiko.
- Xetra-Gold und Gold-ETC mit Lieferanspruch behandelt der Bundesfinanzhof steuerlich wie physisches Gold.
- Bei Produkten ohne echten Lieferanspruch kann dagegen Abgeltungsteuer anfallen.
- Börsenprodukte sind günstiger im Handel, Münzen und Barren sind dafür unabhängig von Banken und Börsen.
Die drei Wege im Überblick
| Münzen und Barren | Xetra-Gold | Gold-ETC | |
|---|---|---|---|
| Form | Gold im eigenen Besitz | Inhaberschuldverschreibung mit Lieferanspruch auf 1 g Gold je Stück | Schuldverschreibung, meist mit Goldbesicherung |
| Kauf und Verkauf | beim Händler | an der Börse | an der Börse |
| Kosten | Aufgeld und Spread, eventuell Lagerung | Börsenspanne, laufende Verwahrgebühr | Börsenspanne, laufende Gebühr |
| Emittentenrisiko | nein | begrenzt, Gold eingelagert | abhängig von der Besicherung |
| Steuer nach über einem Jahr | steuerfrei | steuerfrei | bei Lieferanspruch steuerfrei |
Was der Bundesfinanzhof entschieden hat
Mit Urteilen vom 12. Mai 2015 (VIII R 35/14 und VIII R 4/15) hat der Bundesfinanzhof entschieden: Gewinne aus dem Verkauf oder der Einlösung von Xetra-Gold sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer nicht steuerbar. Maßgeblich ist der Anspruch auf Lieferung von physischem Gold. Mit Urteil vom 16. Juni 2020 (VIII R 7/17) hat das Gericht diese Linie für ein Gold-ETC mit Lieferanspruch fortgesetzt.
Anders kann es bei Produkten aussehen, die keinen echten Anspruch auf Gold verbriefen, etwa Fondsanteile ohne Lieferanspruch (BFH, Urteil vom 12. April 2021, VIII R 15/18) oder Gold-Warrants. Zu Gold-Warrants hat der Bundesfinanzhof am 3. Juni 2025 (VIII R 5/24) entschieden, dass bei der Einlösung steuerpflichtige Kapitaleinkünfte entstehen können. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf die Emissionsbedingungen.
Wann physisches Gold die bessere Wahl ist
- Sie möchten Gold unabhängig von Banken, Börsen und Emittenten besitzen.
- Sie planen eine lange Haltedauer und kaufen eher selten.
- Sie möchten Gold vererben oder verschenken, ohne Depot.
Wann ein Börsenprodukt sinnvoll sein kann
- Sie handeln häufiger oder in kleinen Beträgen.
- Sie möchten keine Lagerung zu Hause organisieren.
- Sie akzeptieren laufende Gebühren und das Risiko des Emittenten.
Fazit
Für den langfristigen Werterhalt bleibt physisches Gold die einfachste und unabhängigste Form. Xetra-Gold und Gold-ETC mit Lieferanspruch sind steuerlich gleichgestellt und praktisch für den Handel über das Depot. Entscheidend ist, dass Sie die Bedingungen des konkreten Produkts kennen.
Quellen
- § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
- BFH, Pressemitteilung 60/15 zu den Urteilen vom 12.05.2015, VIII R 35/14 und VIII R 4/15 (Xetra-Gold)
- BFH, Urteil vom 16.06.2020, VIII R 7/17 (Gold-ETC)
- BFH, Urteil vom 12.04.2021, VIII R 15/18 (Gold-ETF-Fondsanteil ohne Lieferanspruch)
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Nächster Schritt
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