Goldmünzen sind ein beliebtes Geschenk zur Geburt, zur Taufe oder zum Abschluss. Bei größeren Beständen spielen Schenkungs- und Erbschaftsteuer eine Rolle.
Das Wichtigste in Kürze
- Schenkungen und Erbschaften sind bis zu persönlichen Freibeträgen steuerfrei.
- Die Freibeträge gelten jeweils für zehn Jahre und können danach erneut genutzt werden.
- Bei Schenkung und Erbschaft übernimmt der Empfänger das ursprüngliche Kaufdatum für die Spekulationsfrist.
Freibeträge
| Empfänger | Freibetrag |
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, andere | 20.000 € |
Die Freibeträge gelten für alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen.
Spekulationsfrist
Bei einer Schenkung oder Erbschaft übernimmt der Empfänger die Haltedauer des bisherigen Eigentümers. Hat der Schenker das Gold vor mehr als einem Jahr gekauft, kann der Empfänger es sofort steuerfrei verkaufen. Geben Sie deshalb die Kaufbelege mit.
Ideen zum Verschenken
Für kleine Anlässe eignen sich Silberunzen oder kleine Goldstückelungen. Für größere Geschenke ist eine Goldunze in der Originalkapsel ein Klassiker mit bleibendem Wert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Quellen
Stand der Prüfung: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Nächster Schritt
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